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Zur Förderung der Tiergesundheit und Leistungsfähigkeit der Tierbestände, zur Sicherung eines wirksamen Verbraucherschutzes im Ursprungsbestand, zur Einhaltung des Tierschutzes und zur Vermeidung von Umweltbelastungen bei der Tierhaltung unterhält die Tierseuchenkasse Tiergesundheitsdienste.
Die Tiergesundheitsdienste führen ihre Tätigkeit nach den von der Tierseuchenkasse erlassenen Richtlinien aus.
Die zuständigen Behörden können den Tiergesundheitsdiensten Aufgaben übertragen oder sie zur Mitwirkung heranziehen. Ein Übergang der Kostentragungspflicht ist damit nicht verbunden.
Die Tiergesundheitsdienste arbeiten eng mit der LUA zusammen. Die im Rahmen der Tätigkeit der Tiergesundheitsdienste erforderlichen labordiagnostischen Untersuchungen sind an der LUA durchzuführen. Mit Zustimmung des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz kann die Tierseuchenkasse Verträge über Untersuchungsleistungen im Rahmen ihrer Tiergesundheitsprogramme mit anderen akkreditierten Laboratorien abschließen.
Die Tierseuchenkasse unterhält Tiergesundheitsdienste.
Richtlinien für die Tätigkeit der Tiergesundheitsdienste,
der Tiergesundheitsdienste, soweit sie Aufgabe der Tierseuchenkasse sind.
die Gewährung von Leistungen und
Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Behörden nach Absatz 1 Nr. 3 für den Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.