§ 16 VAP L 2.2 NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 im Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen, Fachrichtung Landespflege
Das Staatsexamen besteht aus - der häuslichen Prüfungsarbeit, - den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und - der mündlichen Prüfung.
§ 16 VAP U 2.2 NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 in der Umweltverwaltung, Fachrichtung Umwelttechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Staatsexamen besteht aus - der häuslichen Prüfungsarbeit, - den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und - der mündlichen Prüfung.
§ 15 GemVwhDAPO SL 2017Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände Vom 4. September 2017
Das Staatsexamen besteht aus der häuslichen Prüfungsarbeit, den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und der mündlichen Prüfung.
§ 22 Abs. 2 SächsAPOArchivSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Archivdienst
Prüfungsgegenstand sind drei verschiedene Gebiete gemäß § 10 Absatz 3.
§ 21 Abs. 1 ImSchVwtDAPV SLVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiet Arbeits- und Immissionsschutzverwaltung Vom 7. Dezember 1999
Die Prüfung besteht aus der Prüfungshausarbeit nach § 22, den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht nach § 23 und der mündlichen Prüfung nach § 26.