Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände Vom 4. September 2017
Das Staatsexamen besteht aus der häuslichen Prüfungsarbeit, den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und der mündlichen Prüfung.
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