§ 4 Abs. 1 APOgVVDVO SNVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei den Justizvollzugsanstalten
In der praktischen Einführung sollen die Anwärter einen Einblick in die Aufgaben der Bediensteten der Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes,…
§ 6 Abs. 1 AOJ Vollz. g. D.Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahn des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Justizdienst (Fachgebiet Vollzugs- und Verwaltungsdienst an Justizvollzugsanstalten) - AOJ Vollz. g. D. - Vom 21. Mai 2013
In der praktischen Einführung sollen die Anwärterinnen und Anwärter einen Einblick in die Aufgaben der Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes…
§ 11 AOJ Vollz. m.D.Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten des mittleren Verwaltungsdienstes an Justizvollzugsanstalten (AOJ Vollz. m.D.) Vom 9. September 2025
Das Einführungspraktikum soll einen Einblick in die Aufgaben der Bediensteten des jeweiligen Laufbahnzweigs, in den Aufbau einer Justizvollzugsanstalt und in…
§ 10 Abs. 4 SächsAPOAHaftSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Abschiebungshaft
Die Anwärter sollen im Rahmen des Praktikums die Aufgaben des Justizvollzugsdienstes und die einschlägigen Vollzugsvorschriften kennen lernen.
§ 1 Abs. 4 JFWAPVO SNJustizfachwirtausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die Anwärterinnen und Anwärter sind mit den wesentlichen Arbeiten ihres späteren Tätigkeitsbereichs vertraut zu machen und zu deren selbständiger Erledigung…