§ 6 Abs. 1 AOJ Vollz. g. D.Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahn des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Justizdienst (Fachgebiet Vollzugs- und Verwaltungsdienst an Justizvollzugsanstalten) - AOJ Vollz. g. D. - Vom 21. Mai 2013
In der praktischen Einführung sollen die Anwärterinnen und Anwärter einen Einblick in die Aufgaben der Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes…
§ 9 Abs. 1 AVO VVD 2.1 NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen
In der praktischen Einführung sollen die Studierenden einen Einblick in die Aufgaben der Laufbahn des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes in der Laufbahngruppe 2,…
§ 9 Abs. 2 APO JFW NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Einführungsmonat dient einem ersten Einblick in den Aufbau, in die Tätigkeitsbereiche und in die Geschäftsabläufe einer Justizbehörde. Hierbei sollen die…