Gesetze
Gesetz wird geladen …
In der praktischen Einführung sollen die Anwärterinnen und Anwärter einen Einblick in die Aufgaben der Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes an Justizvollzugsanstalten, in die Gesamtorganisation einer Justizvollzugsanstalt und in die Aufgaben der übrigen in der Justizvollzugsanstalt tätigen Berufsgruppen, insbesondere des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes, gewinnen. Die Einführungszeit kann bei der Ausbildung der zum Laufbahnaufstieg gemäß § 16 Absatz 1 dieser Verordnung zugelassenen Anwärterinnen und Anwärtern gekürzt werden oder entfallen.
Die praktische Einführung kann durch geeignete Lehrveranstaltungen ergänzt werden.