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Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse sind in ihrer Tätigkeit unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Sie sind verpflichtet, ihre Aufgaben objektiv und unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind bei ihrer Prüfertätigkeit unabhängig und zur Verschwiegenheit über alle Prüfungsangelegenheiten verpflichtet. Sie…
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind bei ihren Prüfungsentscheidungen unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Alle mit der Behandlung von…
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind zur unparteiischen und gewissenhaften Ausübung ihrer Tätigkeit und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihren Prüfungsentscheidungen unabhängig und an Weisungen nicht gebunden; sie sind zur Verschwiegenheit in allen…
Die Mitglieder der Prüfungskommission sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig, nicht an Weisungen gebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.