§ 5 VAPgA NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Archivdienstes im Landes Nordrhein-Westfalen
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Staats- oder Landesarchivinspektoranwärterin oder…
§ 6 Abs. 1 SächsBergMarkAPOSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bergfach und Markscheidefach
Die Einstellung erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die Beamten führen die Bezeichnung „Bergreferendarin“ oder „Bergreferendar“.
§ 5 VAP ArchD NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Archivdienst in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, im Land Nordrhein-Westfalen
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu Staatsarchivreferendarinnen und…
§ 15 Abs. 2 Nr. 5 SächsAPOArchivPrüfungsausschuss
ein Beamter mit der Befähigung für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt…
§ 2 Abs. 1 HArchDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Archivdienst des Bundes
Einstellungsbehörden sind das Bundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen…