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Ausbildungsstellen sind
das Ausbildungsarchiv,
die Archivschule Marburg – Hochschule für Archivwissenschaft,
die Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum oder eine andere Fachhochschule und
vom Sächsischen Staatsarchiv zur Durchführung der Praktika gemäß § 9 Absatz 2 Nummer 1, 3 und 5 bestimmte Behörden und Archive eines anderen Archivträgers, die über archivfachlich ausgebildetes Personal verfügen.
Der Direktor des Sächsischen Staatsarchivs bestimmt eine Abteilung des Sächsischen Staatsarchivs zum Ausbildungsarchiv. Er bestellt jeweils für beide Vorbereitungsdienste einen Beamten mit der Befähigung für mindestens die Einstiegsebene der jeweils auszubildenden Laufbahngruppe der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Archivdienst oder einen vergleichbaren Beschäftigten zum Ausbildungsleiter. Der Ausbildungsleiter stellt für die Auszubildenden einen vom Direktor zu genehmigenden Ausbildungsplan auf. Er lenkt und überwacht je nach Zuständigkeit die berufspraktische Ausbildung der Anwärter oder die berufspraktischen Studien der Referendare.
Der Ausbildungsleiter bestellt für die Ausbildungsstellen nach Absatz 1 Nummer 1 und 4 jeweils einen geeigneten Bediensteten der Ausbildungsstelle, der über eine archivfachliche Ausbildung verfügen muss, als Ausbilder.
Auf die Ausbildung und Prüfung der Archivreferendare, die ihren Vorbereitungsdienst vor Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen haben, ist die Verordnung des…
Archivrecht,
die Wahlausbildungsstelle.
Die Ausbildungsstelle bestellt eine Angehörige oder einen Angehörigen des höheren Archivdienstes zur Ausbildungsleiterin oder zum Ausbildungsleiter sowie eine…
§ 7 Absatz 3 gilt entsprechend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.