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Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer
einen geeigneten Studiengang nach § 4 mit einem der folgenden Abschlüsse beendet hat:
ein Bachelorgrad an einer deutschen Hochschule,
mindestens ein dem Bachelorgrad entsprechender Diplomgrad an einer deutschen Hochschule,
ein Bachelorgrad einer deutschen Berufsakademie, soweit dieser dem an einer Hochschule erworbenen Bachelorgrad gleichgestellt ist, oder
bei Studienabschluss an einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit einem Abschluss, der einem Abschluss nach Buchstabe a oder b gleichwertig ist,
die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt und
über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.