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Das Staatsministerium des Innern regelt durch Verwaltungsvorschrift die Pflicht zum Tragen der Dienstkleidung und im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen den Umfang der Grundausstattung sowie die Verwaltungs- und Auszahlungsverfahren betreffend das Guthaben auf dem Bekleidungskonto, das Pflegegeld und den Dienstkleidungszuschuss.
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