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Guthaben auf dem Bekleidungskonto werden nicht ausgezahlt. Das Staatsministerium des Innern kann im Einzelfall anordnen, dass die Kosten für den privaten Erwerb von einzelnen Dienstkleidungsstücken oder von sonstigen Kleidungsstücken ganz oder teilweise aus dem Guthaben des Bekleidungskontos erstattet werden.
Zuständige Zahlstelle für die Auszahlung des Pflegegeldes und des Dienstkleidungszuschusses gemäß den §§ 4 und 5 der Justizdienstkleidungsverordnung ist das Landesamt für Steuern und Finanzen.
Die Zahlungen nach Absatz 2 Satz 2 und 3 sowie Absatz 3 sollen an eine vom Bundesministerium der Verteidigung bestimmte Kleiderkasse geleistet werden, die sie…
Guthaben auf dem Bekleidungskonto werden nicht ausgezahlt. Das Staatsministerium der Justiz und für Europa kann im Einzelfall anordnen, dass die Kosten für den…
Das Staatsministerium des Innern regelt durch Verwaltungsvorschrift die Pflicht zum Tragen der Dienstkleidung und im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der…
Das Staatsministerium der Justiz und für Europa regelt im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen den Umfang der Grundausstattung, die Pflicht zum…
Guthaben auf dem Bekleidungskonto werden nicht ausgezahlt. Eine Auszahlung erfolgt ausnahmsweise zur Erstattung von Kosten des Beamten des uniformierten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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