Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kürzung der Versorgungsbezüge nach § 77 kann von Beamtinnen und Beamten oder Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten ganz oder teilweise durch Zahlung eines Kapitalbetrags an den Dienstherrn abgewendet werden.
Als voller Kapitalbetrag wird der Betrag angesetzt, der aufgrund der Entscheidung des Familiengerichts zur Begründung der Anwartschaft auf die bestimmte Rente zu leisten gewesen wäre, erhöht oder vermindert um die Prozentsätze der nach dem Tag, an dem die Entscheidung des Familiengerichts ergangen ist, bis zum Tag der Zahlung des Kapitalbetrags eingetretenen Erhöhungen oder Verminderungen der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge, die in festen Beträgen festgesetzt sind. Vom Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand an, bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten ab dem Tag, an dem die Entscheidung des Familiengerichts ergangen ist, erhöht oder vermindert sich der Kapitalbetrag in dem Verhältnis, in dem sich das Ruhegehalt vor Anwendung von Ruhens-, Kürzungs- und Anrechnungsvorschriften durch Anpassung der Versorgungsbezüge erhöht oder vermindert.
Bei teilweiser Zahlung vermindert sich die Kürzung der Versorgungsbezüge in dem entsprechenden Verhältnis; der Betrag der teilweisen Zahlung soll den Monatsbetrag der Dienstbezüge der Beamtinnen und Beamten oder des Ruhegehalts der Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten nicht unterschreiten.
Ergeht nach der Ehescheidung eine Entscheidung zur Abänderung des Wertausgleichs und sind Zahlungen nach Absatz 1 erfolgt, sind die unter Berücksichtigung der Abänderung der Entscheidung zu viel geleisteten Beträge zurückzuzahlen.
Die Kürzung der Versorgungsbezüge nach § 69 kann von der Beamtin, dem Beamten, der Ruhestandsbeamtin oder dem Ruhestandsbeamten ganz oder teilweise durch…
Die Kürzung der Versorgungsbezüge nach § 57 kann von dem Beamten oder Ruhestandsbeamten ganz oder teilweise durch Zahlung eines Kapitalbetrages an den…
Die Kürzung der Versorgungsbezüge nach § 72 kann von der Beamtin, dem Beamten, der Ruhestandsbeamtin oder dem Ruhestandsbeamten durch Zahlung eines…
Die Kürzung der Versorgungsbezüge nach § 17l kann von dem Beamten oder Ruhestandsbeamten ganz oder teilweise durch Zahlung eines Kapitalbetrages an den…
1Der Kürzungsbetrag für das Ruhegehalt berechnet sich aus dem Monatsbetrag der durch die Entscheidung des Familiengerichts begründeten Anwartschaften oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.