§ 101 Abs. 2 LBG NRWGesetz über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen
Alle Dienststellen haben dem Landespersonalausschuss unentgeltlich Amtshilfe zu leisten und ihm auf Verlangen Auskünfte zu erteilen und Akten vorzulegen, soweit…
§ 124 Abs. 2 BBGBundesbeamtengesetz
Die beteiligten Verwaltungen haben dem Bundespersonalausschuss auf Verlangen Auskünfte zu erteilen und Akten vorzulegen, soweit dies zur Durchführung seiner…
§ 5 Abs. 1 SN-3884Landesbeauftragtengesetz
Die öffentlichen Stellen sind verpflichtet, den Landesbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Ihm ist zur Wahrnehmung seiner Aufgaben…
Art. 1 Abs. 1 SN-17042Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Landesbeauftragtengesetz) und zur Änderung weiterer Gesetze
Die öffentlichen Stellen sind verpflichtet, den Landesbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Ihm ist zur Wahrnehmung seiner Aufgaben…
Art. 41 Abs. 2 NRW-26486Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet. Sie sind insbesondere verpflichtet, dem Ersuchen dieser Ausschüsse um…