Art. 1 Nr. 14 SN-20043Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
Dem § 127 Satz 1 wird folgender Satz vorangestellt: „Bei der Staatskanzlei wird eine Geschäftsstelle eingerichtet, die den Landespersonalausschuss bei der…
Art. 11 Abs. 4 Satz 14 Nr. 104 Buchst. a HBG 2023/2024 SNHaushaltsbegleitgesetz 2023/2024
Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Staatskanzlei bestellt die Person, die die Geschäftsstelle leitet.“
§ 24 Abs. 1 SächsIntGSächsisches Integrations- und Teilhabegesetz
Zur Unterstützung der oder des Sächsischen Integrationsbeauftragten besteht als Bestandteil der Verwaltung des Landtages eine Geschäftsstelle, für die der oder…
§ 100 Abs. 2 LBG NRWGesetz über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen
Zur Vorbereitung der Verhandlungen und Durchführung der Beschlüsse bedient sie oder er sich der für den Landespersonalausschuss im für Inneres zuständigen…
§ 4 SächsLSchiedRehaVOSächsische Landesschiedsstellenverordnung Rehabilitation
Die Geschäfte der Landesschiedsstelle werden durch eine Geschäftsstelle geführt. Sie wird bei der zuständigen Behörde eingerichtet. Das vorsitzende Mitglied…