Art. 4 SN-17497Zweites Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
„(3) Als Anlage zum Wahlvorschlag ist eine schriftliche Erklärung des Bewerbers gegenüber dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses über das Vorliegen der…
§ 1 Abs. 3 Nr. 3 SächsLVOSächsische Laufbahnverordnung
Kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte (§ 145 des Sächsischen Beamtengesetzes),
§ 41 Abs. 4 KomWG SNKommunalwahlgesetz
Mit der Abgabe der schriftlichen Erklärung nach Absatz 3 gelten für die Prüfung und Beschlussfassung nach § 7 die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für…
Art. 11 Abs. 2 HBG 2023/2024 SNHaushaltsbegleitgesetz 2023/2024
„§ 145 Anwendungsbereich Kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte sind:
§ 20 Abs. 5 SächsKomZGSächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
Der Verbandsvorsitzende kann entsprechend den für die Abwahl der Beigeordneten geltenden Vorschriften der Sächsischen Gemeindeordnung (§ 56 Absatz 4) vorzeitig…