§ 38 BBGBundesbeamtengesetz
Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, wird die Entlassung von der Stelle schriftlich verfügt, die für die Ernennung zuständig wäre. Die Entlassung wird…
§ 28 Abs. 2 LBG NRWGesetz über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Entlassung tritt im Falle des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Beamtenstatusgesetzes mit der Zustellung der Entlassungsverfügung, im Falle des § 27 Absatz…
Art. 11 Abs. 4 Satz 6 Nr. 35 Buchst. a HBG 2023/2024 SNHaushaltsbegleitgesetz 2023/2024
Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „Abweichend von § 22 Absatz 4 des Beamtenstatusgesetzes ist die Beamtin oder der Beamte auf Widerruf mit…
Art. 1 Abs. 2 SN-10687Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes und anderer Gesetze
Die Entlassung ist von der Entlassungsbehörde nach Möglichkeit auf den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Sie kann aus dringenden dienstlichen Gründen um…
§ 10 BMinGGesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung
Im Falle der Beendigung des Amtsverhältnisses der Mitglieder der Bundesregierung finden die Vorschriften des § 2 Abs. 1 entsprechende Anwendung. Eine Entlassung…