§ 10 SächsHeilVfVOSächsische Heilverfahrensverordnung
Das Staatsministerium der Finanzen erlässt die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
§ 26 Abs. 2 SächsVwKGSächsisches Verwaltungskostengesetz
Das Staatsministerium der Finanzen erlässt im Einvernehmen mit den jeweils zuständigen Staatsministerien die Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses…
§ 9 Abs. 4 SächsTGVSächsische Trennungsgeldverordnung
Die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Verwaltungsvorschriften erläßt das Staatsministerium der Finanzen.
§ 17 Abs. 2 SächsRKGSächsisches Reisekostengesetz
Das Staatsministerium der Finanzen erlässt die Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz.
§ 104 SächsBeamtVGSächsisches Beamtenversorgungsgesetz
Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften erlässt das Staatsministerium der Finanzen.