Gesetze
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Der Wahlausschuss setzt den Wahltag und das Ende der Wahlzeit am Wahltag fest (Wahltermin). Er veröffentlicht den Wahltermin bis zu dessen Ablauf mindestens einen Monat vorher auf der Internetseite der European Energy Exchange.
Beginn und Beendigung der elektronischen Wahl sind nur bei gleichzeitiger Autorisierung durch mindestens zwei Mitglieder des Wahlausschusses zulässig. Die…
Die Bestellung und Zusammensetzung des Wahlausschusses ist vom Börsenrat unverzüglich auf der Internetseite der European Energy Exchange zu veröffentlichen.
Der Wahlausschuss fordert alle wahlberechtigten Unternehmen unter Angabe der voraussichtlichen Gruppenzugehörigkeit und der vorläufigen Zahl der in den Gruppen…
Die Amtszeit des Börsenrats endet mit dem ersten Zusammentritt des neu gewählten Börsenrats.
Die vorläufigen Wählerlisten sind an fünf aufeinander folgenden Börsentagen unter Hinweis auf die Einspruchsrechte und -fristen auf der Internetseite der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.