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Jedes wahlberechtigte Unternehmen erhält einen Wahlschein, einen Stimmzettel seiner Gruppe und den dazugehörenden Wahlumschlag sowie einen Wahlbriefumschlag für die Briefwahl. Der Stimmzettel enthält in alphabetischer Reihenfolge die Namen aller Bewerbenden der jeweiligen Gruppe, die aus gültigen Wahlvorschlägen hervorgegangen sind. Auf dem Stimmzettel muss angegeben sein, wie viele Mitglieder für die jeweilige Gruppe in den Börsenrat zu wählen sind. Ferner ist zu vermerken, dass bei Ankreuzen einer darüber hinausgehenden Anzahl die Stimmabgabe des Unternehmens insgesamt ungültig ist.
Eine in allen die Börse und die Börsenmitgliedschaft betreffenden Angelegenheiten vertretungs- und erklärungsberechtigte Person des wahlberechtigten Unternehmens (berechtigte Person) kennzeichnet die von ihr gewählten Bewerbenden durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel. Der Stimmzettel ist in den Wahlumschlag zu legen. Dieser ist zu verschließen und die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung zu unterzeichnen. In ihr ist zu bestätigen, dass die Stimmabgabe dem Willen des wahlberechtigten Unternehmens entspricht. Der verschlossene Wahlumschlag und der unterschriebene Wahlschein sind in den Wahlbriefumschlag zu legen. Dieser muss bis zum Wahltermin dem Wahlausschuss zugegangen sein. Die Stimmabgabe ist für jedes wahlberechtigte Unternehmen nur durch eine berechtigte Person möglich.
Nach Eingang beim Wahlausschuss darf der Wahlbriefumschlag nicht zurückgegeben werden.
Bei der Wahl ist der gekennzeichnete Stimmzettel in den Wahlumschlag zu legen. Der Wahlumschlag ist zu verschließen und die auf dem Wahlschein vorgedruckte…
Ein wahlberechtigtes Unternehmen hat dem Wahlausschuss auf die Bekanntgabe nach § 14 Absatz 2 eine berechtigte Person sowie deren dienstliche E-Mail-Adresse für…
Bei Stimmabgabe im Wege der Briefwahl sind die Wahlbriefumschläge ab dem vom Wahlausschuss festgelegten Zeitpunkt unter Aufsicht der Wahlleitung zu öffnen. Die…
Der Wahlausschuss kann bestimmen, dass die Stimmabgabe elektronisch erfolgt (elektronische Wahl). Der Beschluss über die elektronische Wahl ist den…
Die Authentifizierung der berechtigten Person erfolgt durch die in den Wahlunterlagen genannten Zugangsdaten zum elektronischen Wahlsystem. Der elektronische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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