Gesetze
Gesetz wird geladen …
Wählbar sind bei Unternehmen, die in der Rechtsform des Einzelkaufmanns betrieben werden, die Geschäftsinhaberin oder der Geschäftsinhaber, bei anderen Unternehmen die Personen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag mit der Führung der Geschäfte betraut und zu ihrer Vertretung ermächtigt sind. Unbeschadet von § 11 Absatz 6 sind als Vertreter eines zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Unternehmens auch leitende Angestellte und sachkundige Mitarbeitende von mit diesem Unternehmen verbundenen Unternehmen wählbar.
Die als Vertreter eines Unternehmens zu wählende Person muss die gemäß § 13 Absatz 3 des Börsengesetzes in Verbindung mit § 4b Absatz 1 und 2 Satz 2 des Börsengesetzes an Mitglieder des Börsenrats gestellten Anforderungen erfüllen.
„Unbeschadet von § 11 Absatz 6 sind als Vertreter eines zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Unternehmens auch leitende Angestellte und sachkundige…
Wählbar sind bei Unternehmen, die in der Rechtsform des Einzelkaufmanns betrieben werden, der Geschäftsinhaber, bei anderen Unternehmen die Personen, die nach…
bei Unternehmen, die in der Rechtsform des Einzelkaufmanns betrieben werden, der Geschäftsinhaber, bei anderen Unternehmen die Personen, die nach Gesetz,…
Wahlberechtigt sind die zum Wahltermin in die endgültigen Wählerlisten nach § 12 Absatz 4 eingetragenen Unternehmen. Jedes wahlberechtigte Unternehmen hat so…
Die Mitglieder des Börsenrats werden nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 25 von den Gruppen der zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Unternehmen jeweils…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
Welche und warum — mit Abonnement