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Organisierte Erste Hilfe ist die planmäßig und auf Dauer angelegte, von einer Organisation geleistete qualifizierte Erste Hilfe am Notfallort bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Organisierte Erste Hilfe ist kein Teil des Rettungsdienstes.
Die Träger des Rettungsdienstes können mit Organisationen, die Organisierte Erste Hilfe erbringen, Vereinbarungen abschließen. Diese Vereinbarungen dienen ausschließlich dem Zweck, die Organisierte Erste Hilfe planbar und in fachlich gebotenem Maße zur Unterstützung des Rettungsdienstes einsetzbar zu machen. In den Vereinbarungen nach Satz 1 sind festzulegen:
der räumliche und fachliche Einsatzbereich,
die Qualifikation und Ausrüstung der Einsatzkräfte sowie
eine Dokumentation und die Sicherstellung des Datenschutzes.
Die Träger des Rettungsdienstes können mit Organisationen, die Organisierte Erste Hilfe erbringen, Vereinbarungen abschließen. Diese Vereinbarungen dienen…
Ersthelfersysteme zur Ergänzung des Rettungsdienstes können eingerichtet werden, wenn sie nachhaltig, planmäßig und auf Dauer im Bereich der Ersten Hilfe tätig…
die Zusammenarbeit aller im Rettungsdienst Mitwirkenden gewährleisten und
Die mitwirkenden öffentlichen und privaten Organisationen bilden die erforderliche Zahl von Helferinnen und Helfern aus, sorgen für die sachgerechte…
dem Leistungsumfang,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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