Gesetze
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Wer einen Brand oder einen Unglücksfall, durch den Menschen, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, bemerkt, ist verpflichtet, dies unverzüglich über den Notruf zu melden.
Wer zur Übermittlung einer Gefahrenmeldung ersucht wird, ist im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten hierzu verpflichtet, wenn der oder die Ersuchende zur Gefahrenmeldung nicht selbst imstande ist.
Die Person, die ein Schadenfeuer, einen Unglücksfall oder ein anderes Ereignis bemerkt, durch das Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist…
Wer einen Brand, Unfall oder ein anderes Ereignis bemerkt, das Menschen, erhebliche Sachwerte oder die Umwelt gefährdet, ist verpflichtet, unverzüglich die…
Besteht die unmittelbare Gefahr eines Umweltschadens oder ist ein Umweltschaden eingetreten, hat der Verantwortliche die zuständige Behörde unverzüglich über…
Die zuständige Behörde ist berechtigt, von dem Anzeigepflichtigen Auskünfte über Art und Ursache des Unfalles, des Schadensfalles oder der konkreten Gefährdung…
Werden staatlichen oder nicht-staatlichen Stellen im Freistaat Sachsen oder Beliehenen, die an das Sächsische Verwaltungsnetz oder das Kommunale Datennetz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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