§ 6 BDGBundesdisziplinargesetz
Der Verweis ist der schriftliche Tadel eines bestimmten Verhaltens des Beamten. Missbilligende Äußerungen (Zurechtweisungen, Ermahnungen oder Rügen), die nicht…
§ 6 Abs. 1 SDGSaarländisches Disziplinargesetz (SDG) Vom 13. Dezember 2005*
1Der Verweis ist der schriftliche Tadel eines bestimmten Verhaltens des Beamten oder der Beamtin. 2Missbilligende Äußerungen (Zurechtweisungen, Ermahnungen,…
§ 6 Abs. 1 LDG NRWDisziplinargesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Verweis ist der schriftliche Tadel eines bestimmten Verhaltens. Missbilligende Äußerungen (Zurechtweisungen, Ermahnungen oder Rügen), die nicht ausdrücklich…
§ 60 Abs. 1 ZDGGesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
Verweis ist der förmliche Tadel eines bestimmten pflichtwidrigen Verhaltens des Dienstleistenden. Missbilligende Äußerungen einer oder eines…
§ 23 Abs. 1 WDOWehrdisziplinarordnung
Der Verweis ist der förmliche Tadel eines bestimmten pflichtwidrigen Verhaltens.