Gesetze
Gesetz wird geladen …
Rechnungsempfänger müssen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können, die
den Anforderungen des Standards XRechnung vom 29. September 2017 (BAnz AT vom 10. Oktober 2017 B1), in der jeweils aktuellen Fassung, entsprechen und
unter Nutzung eines Verwaltungsportals im Sinne von § 2 Absatz 2 des Onlinezugangsgesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138), in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere per Weberfassung, E-Mail, De-Mail, Webservice oder Webupload, übermittelt worden sind.
Abweichend von Satz 1 Nummer 1 kann auch ein anderer Datenaustauschstandard verwendet werden, wenn er unionsrechtlichen Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung entspricht. Zur Übermittlung der elektronischen Rechnung muss sich der Rechnungssteller oder Rechnungssender mit einem Nutzerkonto im Sinne von § 2 Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes elektronisch registriert haben.
Elektronische Rechnungen müssen neben den Pflichtangaben für eine Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2886) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, mindestens folgende Angaben enthalten:
eine Leitweg-Identifikationsnummer,
die Bankverbindungsdaten,
die Zahlungsbedingungen und
die De-Mail-Adresse oder eine E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers.
Elektronische Rechnungen haben zusätzlich folgende Angaben zu enthalten, wenn diese dem Rechnungssteller bereits bei Beauftragung übermittelt wurden:
Die Staatsregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung besondere Vorschriften zur Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs zu erlassen. Die…
Die elektronische Rechnung hat zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 1 folgende Angaben zu enthalten, wenn diese dem Rechnungssteller bereits bei Beauftragung…
Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr…
Die elektronische Rechnung hat neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen mindestens folgende Angaben zu enthalten: Die Angabe zu Nummer 1 ist nur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.