§ 5 Abs. 2 ERechV SLVerordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Saarlandes Vom 9. Juli 2020
Die elektronische Rechnung hat zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 1 folgende Angaben zu enthalten, wenn diese dem Rechnungssteller bereits bei Beauftragung…
§ 4 Abs. 2 E-Rechnungsverordnung NRWVerordnung zur Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs nach § 7a des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen
Die elektronische Rechnung hat zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 1 folgende Angaben zu enthalten, wenn diese dem Rechnungssteller bereits bei Beauftragung…
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 ERechV SLVerordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Saarlandes Vom 9. Juli 2020
Die Bestellnummer: Wurden mit der Bestellung Bestellnummern bekannt gegeben, müssen diese in der elektronischen Rechnung enthalten sein.