§ 34 Abs. 3 SächsFischVOSächsische Fischereiverordnung
Den Vorsitz im Fischereibeirat führt das für den Bereich Landwirtschaft des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft berufene…
§ 47 SFischGGesetz Nr. 1181 - Saarländisches Fischereigesetz (SFischG) Vom 23. Januar 1985 in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1999
Fischereibehörde ist das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
§ 52 Abs. 4 NRW-27016Landesfischereigesetz
Soweit in diesem Gesetz und in den Verordnungen zu diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, ist die untere Fischereibehörde sachlich zuständig. Ist eine…
§ 2 FischBeihVVerordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung bestimmter Fischereierzeugnisse
Zuständig für die Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt).
§ 48 Abs. 8 SFischGGesetz Nr. 1181 - Saarländisches Fischereigesetz (SFischG) Vom 23. Januar 1985 in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1999
Die Fischereibehörde regelt durch Rechtsverordnung 2 das Nähere über die Rechte, Pflichten, Amtsdauer sowie Bestellung und Verpflichtung der ehrenamtlichen…