Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die oder der Fischereiausübungsberechtigte hat jährlich eine Statistik über Art, Anzahl und Gewicht der gefangenen Fische zu erstellen (Fangstatistik). Sie oder er hat die Fangstatistik über die gesamte Laufzeit des Hegeplans hinweg aufzubewahren und der Fischereibehörde auf Verlangen vorzulegen.
die statistische Erfassung der Fänge,
die Mengen jeder Art, gegebenenfalls nach Bestand oder Bestandsgruppe, die im Falle der Fischerei ohne Schiff im Vormonat gefangen wurden, und die Mengen der…
das Führen einer Fangstatistik;
Die Aufzeichnungen nach Absatz 1 umfassen auch die Prüfung der Fanglisten auf Plausibilität und eine abschließende Schätzung der durch Freizeitfischer…
Angaben zu den Fängen und zum Fischereiaufwand des Vorjahrs, die genau nach Gebieten und Zeiten aufgeschlüsselt sind, einschließlich Schätzungen der Rückwurf-…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.