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Die Hegeverpflichteten (Fischereiberechtigte, -pächter und -genossenschaften) dokumentieren den Fang von Aalen anhand von Fanglisten der Freizeitfischer.
Die Küstenmitgliedstaaten stellen sicher, dass natürliche Personen, die Freizeitfischerei betreiben, registriert werden und ihre Fänge über ein elektronisches…
Die Fangdaten einschließlich der Länge (LJFL) und des Lebendgewichts jedes Schwertfischs aus dem Mittelmeer, der im Rahmen der Freizeitfischerei gefangen, an…
Wer Aale zu Erwerbszwecken fängt, hat für jeden Fangtag schriftliche Aufzeichnungen zu fertigen über
Aalbesatz ist nach dem Muster der Anlage 2 zu dokumentieren. Die Hegeverpflichteten übermitteln die Besatzdokumente spätestens zum 31. Dezember eines jeden…
Wer Aale zu Erwerbszwecken fängt (Erwerbsfischer), hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit der oberen Fischereibehörde anzuzeigen. In der Anzeige sind Angaben zum…
Die Mitgliedstaaten erstellen regelmäßig Schätzungen der Anzahl der Freizeitfischer und ihrer Aalfänge.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.