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Der Ausbildungslehrgang für Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher erstreckt sich auf folgende Sachgebiete:
Fischereirecht,
Polizei- und Ordnungsrecht sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
Wasserrecht,
Naturschutzrecht,
Tierschutz- und Tierseuchenrecht sowie
praktische Sachkunde der Fischereiaufsicht, insbesondere Methoden der Ermittlung und Feststellung des Sachverhalts.
Die erfolgreiche Teilnahme wird von der Fischereibehörde bestätigt.
Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher sind verpflichtet, regelmäßig an den von der Fischereibehörde angebotenen Fortbildungslehrgängen teilzunehmen. Die Fischereibehörde stellt eine Bescheinigung über die Teilnahme aus.
die Voraussetzungen und das Verfahren der Bestellung, Verpflichtung und den näheren Inhalt der Aufgaben, die Pflichten und Befugnisse sowie die Aus- und…
Nachweis, dass mit Erfolg an einem von der Fischereibehörde durchgeführten Vorbereitungslehrgang über Aufgaben und Befugnisse des Fischereiaufsehers…
Gesetzeskunde: Grundzüge und wichtige Einzelbestimmungen des Fischereirechts, des Natur- und Artenschutzes, des Tierschutzes, des Umweltrechts und des…
| Fischereiprüfung einschließlich der Erteilung des Prüfungszeugnisses oder der Ergebnisfeststellung nach § 21 SächsFischVO | 30
Untersuchung und Beurteilung von Fischereigewässern,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.