§ 33 Nr. 20 SächsFischGSächsisches Fischereigesetz
die Voraussetzungen und das Verfahren der Bestellung, Verpflichtung und den näheren Inhalt der Aufgaben, die Pflichten und Befugnisse sowie die Aus- und…
§ 48 Abs. 4 SFischGGesetz Nr. 1181 - Saarländisches Fischereigesetz (SFischG) Vom 23. Januar 1985 in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1999
Zur Durchführung der Fischereiaufsicht kann die Fischereibehörde auf Antrag des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters oder der Fischereiverbände…
§ 54 Abs. 1 NRW-27016Landesfischereigesetz
Die Fischereibehörde kann sich zur Erfüllung ihrer Überwachungsaufgaben amtlich verpflichteter Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher bedienen.
§ 37 Abs. 1 LFOVerordnung zur Durchführung des Saarländischen Fischereigesetzes (Landesfischereiordnung - LFO) Vom 5. Februar 2020
Auf Antrag kann die Fischereibehörde zur Durchführung der Fischereiaufsicht zuverlässige und fachlich geeignete Bewerberinnen oder Bewerber zu ehrenamtlichen…
§ 39 Abs. 1 LFOVerordnung zur Durchführung des Saarländischen Fischereigesetzes (Landesfischereiordnung - LFO) Vom 5. Februar 2020
Die Fischereiaufseherin oder der Fischereiaufseher hat die Einhaltung der Vorschriften über den Fischereischein, den Erlaubnisschein zum Fischfang sowie den…