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Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn eine Schule
in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den Schulen in öffentlicher Trägerschaft zurücksteht,
eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht fördert,
von einem Schulträger, der oder dessen vertretungsberechtigten Organe die für die verantwortliche Führung erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzen, geführt wird und
die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte genügend sichert.
Die Anforderungen an die wissenschaftliche Ausbildung der Lehrkräfte sind erfüllt, wenn eine fachliche und pädagogische Ausbildung nachgewiesen wird, die der Ausbildung der Lehrkräfte an entsprechenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Wert gleichkommt.
Die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte an einer Ersatzschule ist dann genügend gesichert, wenn
über das Arbeitsverhältnis ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen worden ist, in dem die regelmäßige Pflichtstundenzahl, der Anspruch auf Urlaub und klare Kündigungsbedingungen festgelegt sind,
die Gehälter und Vergütungen bei entsprechenden Anforderungen hinter den Gehältern der Lehrkräfte an vergleichbaren Schulen in öffentlicher Trägerschaft nicht wesentlich zurückbleiben und in regelmäßigen Zeitabschnitten gezahlt werden,
für die Lehrkräfte eine Anwartschaft auf Versorgung erworben wird, die wenigstens den Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht.
Ersatzschulen bedürfen der Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde. Sie wird erteilt, wenn die Schule in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der…
Leiterinnen und Leiter sowie Lehrerinnen und Lehrer von Ersatzschulen bedürfen zur Ausübung ihrer Tätigkeit der Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde.…
Ersatzschulen bedürfen für die Beschäftigung ihrer Lehrkräfte der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde.
Benennung der Schulleitung und der Lehrkräfte unter Angabe von Namen, Vornamen und Geburtstag, der Qualifikation und des geplanten Einsatzes,
Die Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit als Leiterin oder Leiter, stellvertretende Leiterin oder stellvertretender Leiter sowie Lehrerin oder Lehrer an der…
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