§ 9 Abs. 1 Nr. 3 VO-DV I NRWVerordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern
Zeugnislisten, Zeugnisdurchschriften (soweit es sich nicht um Abgangs- und Abschlusszeugnisse handelt), Unterlagen über die Klassenführung (Klassenbuch,…
§ 12 ZuschussVO SNZuschussverordnung
Der Schulträger ist verpflichtet, bis zum Ablauf von fünf Jahren nach Bestandskraft der Bewilligung des Zuschusses sämtliche Nachweise zur Zahl der beschulten…
§ 3 Abs. 3 AZuwVO SNAusbildungszuweisungsverordnung
Der Schulträger ist verpflichtet, bis zum Ablauf von fünf Jahren nach Bestandskraft des Bescheides nach Absatz 2 Satz 1 sämtliche Nachweise zur Anzahl der…