Art. 3 SN-11696Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum Erlass und zur Änderung futtermittel- und strahlenschutzvorsorgerechtlicher Vorschriften
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über den Lehrgang und die Prüfung für die Sachkunde in der Futtermittelkontrolle…
§ 14 SächsFuttMSachkVOInkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und…
§ 1 Abs. 1 SächsFuttMSachkVOZuständigkeiten
Der Lehrgang für die Sachkunde in der Futtermittelkontrolle und die ihn abschließende Prüfung werden von der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und…
Art. 3 Abs. 2 Nr. 2 SN-20763Gesetz zur Neuregelung des Lebensmittel-, Futtermittel- und Tabakrechts im Freistaat Sachsen
die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Übertragung der Zuständigkeit im Futtermittel- und…