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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über den Lehrgang und die Prüfung für die Sachkunde in der Futtermittelkontrolle (Futtermittelsachkunde-Verordnung – SächsFuttMSachkVO) vom 18. April 2006 (SächsGVBl. S. 121), geändert durch Verordnung vom 26. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 455), wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter „Umwelt und Landwirtschaft“ durch die Wörter „Soziales und Verbraucherschutz“ ersetzt.
In § 1 Abs. 1, 2 und 3, den §§ 2, 3 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 1 Satz 2, § 9 Abs. 4 und § 11 Abs. 1 Satz 3 werden jeweils die Wörter „dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie“ durch die Wörter „der zuständigen Behörde“ ersetzt.
In § 1 Abs. 3 Nr. 2 werden die Wörter „das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie“ durch die Wörter „die zuständige Behörde“ ersetzt.
In § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 und 3 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie“ durch die Wörter „Die zuständige Behörde“ ersetzt.
In § 3 Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter „des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie“ durch die Wörter „der zuständigen Behörde“ ersetzt.
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