§ 44 Abs. 5 SächsAPOStFSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Staatsfinanzverwaltungsdienst
Für jede Prüfungsteilnehmerin und jeden Prüfungsteilnehmer ist eine Niederschrift über die mündliche Prüfung zu fertigen. Diese ist Bestandteil der…
§ 20 Abs. 6 HwirtMstrPrV SL 2007Verordnung über die Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin Vom 21. November 2007
Über den Verlauf der Ausbildungseinheit mit Prüfungsgespräch, der übrigen Prüfungsgespräche und gegebenenfalls der mündlichen Ergänzungsprüfungen ist jeweils…
§ 56 Abs. 2 APO-WbK NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs
Über die einzelne schriftliche und mündliche Prüfung ist eine Niederschrift anzufertigen, aus der das Prüfungsfach, die Prüfungszeit, die gestellte Aufgabe, die…
§ 32 Abs. 7 SächsAPO-Justiz-JVDSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizvollzugsdienst
Über den Verlauf und die Ergebnisse der mündlichen Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen.
§ 6 Abs. 5 SächsFAssVOSächsische Fachassistentenverordnung
Über den Verlauf der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, die über alle für die Beurteilung der Prüfungsleistungen wesentlichen Vorkommnisse Aufschluss…