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Die Ausbildungsbehörde bestimmt in Absprache mit der Prüfungsbehörde, wie versäumte Ausbildungszeit wegen Krankheit, Mutterschutz- und Elternzeiten sowie wegen Urlaub aus sonstigen Gründen nachzuholen ist, soweit sie nicht auf den Vorbereitungsdienst angerechnet wird. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich entsprechend.
Der Vorbereitungsdienst kann im Einzelfall aus wichtigem, nicht von der Anwärterin oder dem Anwärter zu vertretenden Grund verlängert werden.
Bei unzureichendem Stand der Ausbildung kann der Vorbereitungsdienst auf Antrag um längstens sechs Monate verlängert werden. Der Vorbereitungsdienst soll nicht…
Der Vorbereitungsdienst kann, wenn das Ziel der Ausbildung noch nicht erreicht ist, durch die Einstellungsbehörde verlängert werden. Er ist auf Vorschlag des…
Die Einstellungsbehörde kann den Vorbereitungsdienst um bis zu zwei Jahre verlängern, wenn
Der Vorbereitungsdienst kann aus wichtigem Grund bis zu zwölf Monate verlängert werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Teilnahme am…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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