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Der Vorbereitungsdienst dauert, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, in allen Laufbahnen zwei Jahre. Er besteht aus einer berufspraktischen und einer theoretischen Ausbildung sowie der Laufbahnprüfung. Hat der Anwärter das Ziel der Ausbildung in einzelnen Abschnitten oder Teilabschnitten nicht erreicht, so kann die Ausbildungsbehörde die einzelnen Abschnitte oder Teilabschnitte um die erforderliche Dauer, höchstens jedoch um sechs Monate verlängern.
Die berufspraktische Ausbildung darf ein Jahr nicht unterschreiten.
Erholungsurlaub und Urlaub aus verschiedenen Anlässen werden auf den Vorbereitungsdienst angerechnet. Krankheitszeiten werden in der Regel bis zu einem Monat je Ausbildungsjahr auf den Vorbereitungsdienst angerechnet. Mutterschutz- sowie Elternzeiten werden in der Regel nicht auf den Vorbereitungsdienst angerechnet. Während der theoretischen Ausbildungsabschnitte ist in der Regel kein Urlaub zu gewähren.
Auf den Vorbereitungsdienst in der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 kann die Einstellungsbehörde für Anwärter, die zum Führen der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ oder „Rettungsassistent“ berechtigt sind oder die Rettungssanitäter sind, Zeiten bis zu insgesamt drei Monate auf den Ausbildungsabschnitt 2 gemäß Anlage 1 anrechnen.
Auf den Vorbereitungsdienst in der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 kann die Einstellungsbehörde Beschäftigungszeiten einer beruflichen Tätigkeit, die der Ausbildung förderlich ist, und die nach Abschluss des Studiums gemäß § 3 Absatz 3 abgeleistet wurde, bis zu insgesamt sechs Monate auf die berufspraktischen Ausbildungsabschnitte gemäß Anlage 2 anrechnen.
Der Vorbereitungsdienst dauert sechs Monate. Der Vorbereitungsdienst kann um höchstens sechs Monate verlängert werden, wenn der Anwärter den Anforderungen noch…
Der Vorbereitungsdienst dauert sechs Monate. Der Vorbereitungsdienst kann um höchstens 6 Monate verlängert werden, wenn der Anwärter/die Anwärterin den…
Auf den Vorbereitungsdienst kann ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule bis zur Dauer von zwölf Monaten angerechnet…
Zeiten einer beruflichen Tätigkeit, die nach Bestehen der Master- oder einer vergleichbaren Prüfung zurückgelegt und für die Ausbildung förderlich sind, können…
Der Vorbereitungsdienst dauert neun Monate. Der Vorbereitungsdienst kann um höchstens sechs Monate verlängert werden, wenn die Anwärterin oder der Anwärter den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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