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Mit einer endgültig nicht bestandenen Laufbahnprüfung endet der Vorbereitungsdienst. Das Gleiche gilt, wenn vorgeschriebene Zwischenprüfungen sowie die Prüfung im Zugführerlehrgang gemäß § 39 endgültig nicht bestanden werden.
Der Vorbereitungsdienst endet mit Ablauf des Tages, an dem der oder dem Auszubildenden das Ergebnis der bestandenen oder der endgültig nicht bestandenen Prüfung…
Ist die Laufbahnprüfung endgültig nicht bestanden, endet der Vorbereitungsdienst. Eine Wiederholung ist ausgeschlossen. Das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung…
Mit dem Bestehen oder endgültigen Nichtbestehen der in § 19 Abs. 1 genannten Prüfung endet der Vorbereitungsdienst. Maßgebend ist der Tag der schriftlichen…
Ist auch die letztmalige Wiederholung erfolglos, ist der Vorbereitungsdienst beendet.
Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung ab.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.