§ 8 Abs. 4 Nr. 1 SächsBRKGSächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Aufgaben von unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden der oberen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde oder…
§ 7 Abs. 1 SächsBRKGSächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Die unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden sind sachlich zuständig für die
§ 16 Abs. 4 SächsBRKGSächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Die oberste Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen durch…
§ 6 Abs. 3 SächsBRKGSächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Für Kreisfreie Städte gilt § 7 entsprechend.
Art. 25 Satz 2 Nr. 3 SächsStOGSächsisches Standortegesetz
die kreisangehörigen örtlichen Brandschutzbehörden die unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden sowie die obere und die oberste…