§ 17 GarBBAnOAnordnung über den Bau und Betrieb von Garagen
Geschlossene Mittel- und Großgaragen müssen Brandmeldeanlagen haben, wenn sie in Verbindung stehen mit baulichen Anlagen oder Räumen, für die Brandmeldeanlagen…
§ 137 Abs. 2 NRW-31721Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO)*
Geschlossene Mittelgaragen müssen Brandmeldeanlagen haben, wenn sie mit baulichen Anlagen oder Räumen in Verbindung stehen, für die Brandmeldeanlagen…
§ 17 GarVODritte Verordnung zur Landesbauordnung (Garagenverordnung - GarVO) Vom 23. Dezember 1965 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 1976
Für Mittel- und Großgaragen kann der Einbau von Feuermeldeeinrichtungen verlangt werden, wenn dies nach Lage, Art und Größe der Garage erforderlich ist. Unter…
§ 12 Abs. 4 NRW-27719Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) 1)
Für Mittel- und Großgaragen im Sinne der Sonderbauverordnung müssen die Bauvorlagen Angaben enthalten über die Zahl, Abmessung und Kennzeichnung der…
§ 16 Abs. 2 GarBBAnOAnordnung über den Bau und Betrieb von Garagen
Großgaragen müssen in Geschossen, deren Fußboden im Mittel mehr als 4 m unter der Geländeoberfläche liegt, selbsttätige Feuerlöschanlagen mit über die Fläche…