§ 122 Abs. 13 NRW-31721Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO)*
Soweit in Teil 5 dieser Verordnung nichts Abweichendes geregelt ist, sind auf tragende und aussteifende sowie auf raumabschließende Bauteile von Garagen die…
Art. 1 Abs. 6 Nr. 27 Buchst. a SN-19635Viertes Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung
Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. Anforderungen an Garagen und Gebäude für Fahrradabstellplätze (§ 49);“.
Art. 3 Abs. 2 SN-12066Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Garagen und Stellplätze und zur Änderung der Sächsischen Feuerungsverordnung
Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Garagen (Sächsische Garagenverordnung – SächsGarVO)…
§ 21 SächsGarStellplVOWeitergehende Anforderungen
Weitergehende Anforderungen als nach dieser Verordnung können zur Erfüllung des § 3 SächsBO gestellt werden, soweit Garagen oder Stellplätze für Kraftfahrzeuge…
Art. 3 SN-2035Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Neufassung der Durchführungsverordnung zur SächsBO und zur Änderung anderer Verordnungen
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Garagen (Sächsische Garagenverordnung – SächsGarVO) vom 17. Januar…