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Im Gaststättengewerbe dürfen der Gewerbetreibende oder Dritte auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten Zubehörwaren an Gäste abgeben und ihnen Zubehörleistungen erbringen.
Im Gaststättengewerbe dürfen der Gewerbetreibende oder Dritte auch während der Ladenschlußzeiten Zubehörwaren an Gäste abgeben und ihnen Zubehörleistungen…
Gewerbetreibende nach § 1 Absatz 1 oder Dritte dürfen auch außerhalb der zulässigen Ladenöffnungszeiten Zubehörwaren an Gäste abgeben.
Gaststättengewerbetreibende anderer Bundesländer dürfen im Freistaat Sachsen abweichend von dem nach § 4 vorgesehenen Verfahren alkoholische Getränke im…
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke, zubereitete Speisen oder beides zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet, wenn der Betrieb jedermann…
in kleinen Mengen als unentgeltliche Nebenleistung oder Kostprobe,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.