§ 3 Abs. 2 SchfLKostAKV SLVerordnung über die Errichtung einer Lehrlingskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk Vom 10. Februar 1972
Jeder Leistungspflichtige hat eine Vorauszahlung auf die Umlage zu entrichten, deren Zeitpunkt und Höhe nach dem vorauszuschätzenden Bedarf von dem Verwalter…
§ 9 Abs. 4 BilKoUmVVerordnung über die Umlegung von Kosten der Bilanzkontrolle nach § 17d des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Die nach Absatz 1 festgesetzte Umlagevorauszahlung wird nach der Bekanntgabe der Festsetzung jeweils am 15. Dezember fällig. Der Betrag nach Satz 1 ist an die…
§ 16n Abs. 2 FinDAGGesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Vorauszahlungspflichtig ist, wer im letzten abgerechneten Umlagejahr umlagepflichtig war und im Jahr der Festsetzung der Vorauszahlung umlagepflichtig ist, es…
§ 12 BilKoUmVVerordnung über die Umlegung von Kosten der Bilanzkontrolle nach § 17d des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Die Umlageforderungen werden mit der Bekanntgabe ihrer Festsetzung an den Umlagepflichtigen fällig, wenn nicht die Bundesanstalt im Einzelfall einen späteren…
§ 5 Abs. 1 WinterbeschVVerordnung über ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld und die Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung in den Wintermonaten
Die Umlagebeträge sind am 15. des Monats fällig, der dem Monat folgt, für den das Arbeitsentgelt zu zahlen ist. Umlagebeträge sind rechtzeitig gezahlt, wenn sie…