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Heilfürsorgeleistungen zum Zweck der Empfängnisverhütung werden entsprechend § 24a Absatz 1 und 2 erster Halbsatz des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt. § 8 Absatz 3 und 4 gelten entsprechend. Heilfürsorgeleistungen bei einem rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch und einer Sterilisation werden entsprechend § 24b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ohne Anspruch auf Krankengeld gewährt.
Es werden ärztliche Beratung über die Erhaltung und den Abbruch der Schwangerschaft, ärztliche Untersuchung und Begutachtung zur Feststellung der…
Hilfe zur Familienplanung und Leistungen bei durch Krankheit erforderlicher Sterilisation und bei nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch.
Heilfürsorge wird in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, zur Gesundheitsvorsorge, zur Früherkennung von Krankheiten, zu Maßnahmen der Empfängnisverhütung,…
Heilfürsorge wird in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, zur Gesundheitsvorsorge, zur Früherkennung von Krankheiten, zu Maßnahmen der Empfängnisverhütung,…
Aus Anlass einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation sind die Aufwendungen nach § 4 Absatz 1 Nummer 1, 2, 3, 6, 7 und 11 beihilfefähig.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.