§ 23 Abs. 1 HintG SLHinterlegungsgesetz Vom 18. November 2010[*][1]
Die für den Nachweis der Empfangsberechtigung wesentliche Erklärung eines Beteiligten ist schriftlich abzugeben. Die Hinterlegungsstelle kann verlangen, dass…
§ 20 Abs. 3 HintG NRWHinterlegungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Die für den Nachweis der Empfangsberechtigung wesentlichen Erklärungen der Beteiligten sind schriftlich abzugeben oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu…
§ 14 Abs. 1 NRW-26621Hinterlegungsordnung
Ist die für den Nachweis der Empfangsberechtigung wesentliche Erklärung eines Beteiligten schriftlich abgegeben, so kann die Hinterlegungsstelle verlangen, daß…
§ 22 Abs. 3 Nr. 1 HintG SLHinterlegungsgesetz Vom 18. November 2010[*][1]
wenn die Beteiligten die Herausgabe an den Empfänger schriftlich oder zur Niederschrift der Hinterlegungsstelle, eines Gerichts oder eines Urkundsbeamten der…
§ 13 Abs. 2 Nr. 1 NRW-26621Hinterlegungsordnung
wenn die Beteiligten die Herausgabe an den Empfänger schriftlich oder zur Niederschrift der Hinterlegungsstelle, eines Gerichts oder eines Urkundsbeamten der…