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Im Freistaat Sachsen sind öffentliche Berufsvertretungen der Heilberufe die
Sächsische Landesärztekammer für Ärztinnen und Ärzte,
Landeszahnärztekammer Sachsen für Zahnärztinnen und Zahnärzte,
Sächsische Landestierärztekammer für Tierärztinnen und Tierärzte,
Sächsische Landesapothekerkammer für Apothekerinnen und Apotheker und
Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Die Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie führen ein Dienstsiegel mit dem Sächsischen Staatswappen. Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer kann ein Dienstsiegel ohne das Sächsische Staatswappen führen.
Die Kammern können durch Satzung Bezirksstellen und Kreisstellen als rechtlich unselbstständige Untergliederungen errichten.
Die Berufsangehörigen nach Absatz 1 Nummer 5 können auf der Grundlage eines Staatsvertrages mit Berufsangehörigen aus anderen Ländern eine gemeinsame Kammer bilden.
Die Kammern sind von den zuständigen Behörden und Stellen vor der Regelung wichtiger Angelegenheiten, die den jeweiligen Berufsstand betreffen, zu hören.
Auf die Kammer und ihre Mitglieder findet das Gesetz über Berufsausübung, Berufsvertretungen und Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und…
Als öffentliche Berufsvertretungen sind errichtet Bei der Ärztekammer des Saarlandes werden eine Abteilung Ärzte, eine Abteilung Zahnärzte und eine Abteilung…
Das Gesetz über Berufsausübung, Berufsvertretungen und Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker im Freistaat Sachsen (Sächsisches…
Das Gesetz über Berufsausübung, Berufsvertretungen und Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie der Psychologischen…
Aufgabe der Kammern ist es,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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