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Organe der Studentenschaft der Hochschulen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 sind der Studentenrat und, sofern die Ordnung nach § 28 Absatz 2 dies vorsieht, die Fachschaftsräte. Organe der Studentenschaft der Dualen Hochschule Sachsen sind der Studentenrat sowie die örtlichen Studentenräte an den Studienakademien. Die örtlichen Studentenräte bestehen aus studentischen Mitgliedern der jeweiligen Studienakademie.
Der Studentenrat vertritt die Studentenschaft im Rahmen der Aufgaben nach § 25 Absatz 3. Der Fachschaftsrat vertritt die Fachschaft im Rahmen der Aufgaben nach § 25 Absatz 3. Die örtlichen Studentenräte an den Studienakademien der Dualen Hochschule Sachsen vertreten die Studentenschaft der jeweiligen Studienakademie im Rahmen der Aufgaben nach § 25 Absatz 3.
Soweit dem Senat kein Mitglied des Studentenrates angehört, kann der Studentenrat eine Vertreterin oder einen Vertreter mit beratender Stimme in den Senat entsenden.
„Organe der Studentenschaft der Dualen Hochschule Sachsen sind der Studentenrat sowie die örtlichen Studentenräte an den Studienakademien. Die örtlichen…
Der zum Zeitpunkt der Errichtung der Dualen Hochschule Sachsen an der Berufsakademie Sachsen vorhandene zentrale Studierendenrat nach § 30 des Sächsischen…
Zur Wahrnehmung der Belange der Studierenden wird ein Studierendenrat gebildet. Mitglieder sind die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden im Senat und…
örtlichen Studierendenräte nach § 36 des Sächsischen Berufsakademiegesetzes die Aufgaben nach § 25 des Sächsischen Hochschulgesetzes bis zur Konstituierung…
1Die Studierendenschaft gliedert sich in Fachschaften. 2Die Fachschaften nehmen in ihrem Bereich die fachlichen Belange und hochschulpolitischen Interessen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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