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Die Studentenschaft regelt ihre Angelegenheiten durch Ordnung. Die Ordnung bestimmt insbesondere
die Dauer der Amtszeit der Mitglieder der Organe und die Voraussetzungen für den Verlust der Mitgliedschaft in den Organen,
die Art der Bekanntgabe ihrer Beschlüsse,
die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes nach § 30 Absatz 3,
wie die Interessen der ausländischen Studentinnen und Studenten im Studentenrat wahrgenommen werden.
Die Ordnung der Studentenschaft einer Hochschule nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 kann die Gliederung der Studentenschaft in Fachschaften bestimmen.
In § 28 Absatz 2 werden nach dem Wort „Ordnung“ die Wörter „der Studentenschaft einer Hochschule nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3“ eingefügt.
1Die Rechtsaufsicht über die Studierendenschaft führt das Präsidium. 2Die Satzungen der Studierendenschaft bedürfen seiner Zustimmung. 3Bei Verstößen gegen die…
die Zusammensetzung, die Wahl und Abwahl, die Einberufung, den Vorsitz, die Ausschüsse, die Aufgaben und Befugnisse sowie die Beschlussfassung der Organe der…
die Zusammensetzung, die Wahl, die Einberufung, die Aufgaben und die Beschlussfassung der Organe der Studierendenschaft,
die Zusammensetzung, die Wahl und Abwahl, die Einberufung, den Vorsitz, die Ausschüsse, die Aufgaben und Befugnisse sowie die Beschlussfassung der Organe der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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