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Die Hochschulen bieten weiterbildende Studien an. Diese sollen Fachkenntnisse erweitern oder wissenschaftliche oder künstlerische Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickeln. Die Hochschulen können festlegen, welche Voraussetzungen für die Teilnahme nachgewiesen werden müssen.
Weiterbildende Studiengänge setzen einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss voraus und führen nach Maßgabe verbindlicher Studien- und Prüfungsordnungen zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss. Weiterbildende Masterstudiengänge setzen eine berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus. Weiterbildende Studiengänge können auch als Fernstudiengänge angeboten werden. Weiterbildende Studiengänge der Dualen Hochschule Sachsen werden dual durchgeführt.
Das Nähere regelt die Hochschule durch Ordnung.
Die Hochschulen bieten zur wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen Weiterbildung in der Form des…
1Die Hochschulen sollen Möglichkeiten der wissenschaftlichen Weiterbildung entwickeln und anbieten. 2Das weiterbildende Studium steht Bewerberinnen und…
Dem § 38 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt: „Weiterbildende Studiengänge können auch als Fernstudiengänge angeboten werden.“
Weiterbildende Studien dienen der Erneuerung, Erweiterung oder Vertiefung des Wissens und Könnens.
Bei der Einrichtung eines Masterstudiengangs ist festzulegen, ob er konsekutiv oder weiterbildend ist. Weiterbildende Masterstudiengänge entsprechen in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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